Schul- und Hausordnung der VS Eidenberg

(Beschlossen vom Schulforum der VS Eidenberg am 10. 10. 2013)

im Sept. 2014 an die neue Unterrichtszeiten angepasst

 

Die Schule ist eine Gemeinschaft, in der viele Kinder und Erwachsene miteinander leben, lernen, spielen und arbeiten. Ein angenehmer Schulbetrieb kann nur funktionieren, wenn sich alle an gemeinsame Regeln und Höflichkeitsformen (grüßen, bitten, danken) halten.

 

1.    Alle Schüler benützen grundsätzlich den für sie vorgesehenen Schülereingang in die Garderobe, wo sie ihre Straßenschuhe gegen Hausschuhe wechseln. Jedes Kind hat seinen Garderobenplatz in Ordnung zu halten.

 

2.    Kinder, die schon vor 7.30 Uhr zur Schule kommen (insbesondere die Buskinder), können sich nach Absprache mit ihren Eltern im Freien aufhalten (Verantwortung liegt bei den Eltern).Wenn sie in die Schule betreten, gehen sie sofort nach dem Umziehen in der Garderobe in den Turnsaal. Dort können sich die Kinder bis 7.30 Uhr aufhalten. Sie haben sich an die gemeinsam vereinbarten Turnsaalregeln zu halten und den Anweisungen des Schulwartes Folge zu leisten. Sollte sich ein Kind wiederholt nicht an die Regeln halten, kann ihm das Betreten der Schule bis 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn untersagt werden.

 

3.    15 Minuten vor Unterrichtsbeginn sollen die Kinder in der Klasse sein und sich auf den Unterricht vorbereiten (z.B. Hausübung abgeben, Federschachtel ausräumen,..) Auch in den Fünfminutenpausen sollen die Kinder in der Klasse bleiben. Ein Verlassen des Schulgebäudes ist untersagt und nur in besonders begründeten Fällen mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft möglich. Auch der kleine Spielplatz hinter dem Schulgebäude darf nur mit einer Einwilligung einer Lehrkraft benützt werden (z. Bsp. in der 20-Minuten-Jausenpause).

 

4.    Die Kinder sollen zu Sauberkeit und Ordnung erzogen werden. Sie haben daher die Klasse, ihre Schulbank und die Fächer in Ordnung zu halten.

 

5.    Die Kinder müssen auch lernen, dass mutwilliges Fehlverhalten Folgen hat. Sie haben die Schuleinrichtung bzw. die Außenanlagen schonend zu behandeln, für angerichtete Schäden haften die Erziehungsberechtigten.

 

6.    Gegenstände, die die Sicherheit der Schüler gefährden oder den Schulbetrieb stören (eingeschaltetes Handy, Kameras, mp3-Player, Nintendo, Spielzeugwaffen,…) , dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden und können nötigenfalls von den Lehrkräften abgenommen und müssen von den Eltern abgeholt werden.

 

7.    Das eigenmächtige Öffnen von Fenstern ist den Schülern/innen nicht erlaubt (Ausnahme: Kippen der Fenster). Ebenso dürfen sie die Jalousien nur betätigen, wenn eine Lehrkraft dies verlangt, dasselbe gilt für die Heizungssteuerung.

 

8.    Die Aufsichtspflicht der Lehrer endet, wenn das Schulkind nach Unterrichtsschluss das Schulgebäude verlässt.